Die
beliebtesten Tricks der Last Minute
Verantstalter. Soweit
scheint
die Rechtssprechung
eindeutig auf
der Seite des Verbrauchers zu sein. Einen Haken hat die Sache mit
den Last
Minute Angeboten
und den Preisminderungen bei Pauschalangeboten allerdings, die
Katalogsprache ist meistens sehr zweideutig. In Reisekatalogen werden
Hotels und
beliebte Urlaubsangebote meist in den
höchsten
Tönen gelobt. Doch nicht alles, was sich nach tollen Hotels in
Toplage
zum günstigsten Preis anhört, muss auch wirklich so
sein. Wer zum
Beispiel ein Angebot im Katalog für Reisen liest, dass sich
ein Hotel an
einem
schönen Strand befindet, sollte nicht davon ausgehen, dass es
auch
zwangläufig am offenen Meer liegt. So lehnte zum Beispiel das
Amtsgericht
Hannover eine entsprechende Klage ab. Eine Familie
hatte auf eine Rückerstattung der Reisekosten geklagt, weil
der im
Reisekatalog
angepriesene hoteleigene
Strand nicht am Meer, sondern an einer Lagune lag. Hier befanden die
Richter, dass das Wort Meer nicht im Reisekatalog
auftaucht und entschieden
zu Gunsten des Veranstalters.Spitzfindigkeiten wie diese sind es,
die über
Preisminderungen am Ende entscheiden. Das wissen auch
die Veranstalter. Sie haben aus diesem Grund ganz eigene
Codes entwickelt, um die weniger attraktiven Seiten ihrer Last Minute Angebote zu
verschleiern. Umso wichtiger ist es, die Katalogsprache der
Last Minute Anbieter genau zu kennen. Als Faustregel gilt, legen
Sie
jedes Wort und jeden Ausdruck auf die Goldwaage ! Schluss mit
bösen
Überraschungen und jetzt bares Geld sparen mit einer
Reiseflatrate !
Bei
uns finden Sie nur geprüfte Veranstalter für Last
Minute Angebote. |